Zum einen garantiert Ihnen der Besuch in einer Zahnarztpraxis, dass keine Vorerkrankungen des Zahnfleisches oder der Zähne vorliegen, zum anderen verfügen Zahnarztpraxen über das hocheffiziente Material, das zu langanhaltenden und zufriedenstellenden Ergebnissen führt. Der Gesetzgeber hat dankenswerterweise allen nicht zahnärztlichen Betrieben die Verwendung von hochprozentualen Bleichmitteln untersagt; dazu gehören auch die Bleaching-Studios, die zumeist nicht von Zahnärzten betrieben werden.
Daher sollten die Aufhellungsbehandlungen stets in Zahnarztpraxen durchgeführt werden.Wir Zahnärzte haben zwei Möglichkeiten, die Zähne kosmetisch aufzuhellen.
Wichtig ist hierbei jedoch, dass jeder Aufhellungsmethode eine professionelle Zahnreinigung vorausgehen sollte, um die Zahnoberfläche von aufgelagerten Pigmenten und Schmutz zu befreien.